Vermarktungsart: Miete
Objektkategorie: Wohnung
Mtl. Gesamtbelastung: 815,00 EUR
Baujahr: 2019
Wohnfläche: 74.16 m²
Anzahl Zimmer: 3
Anzahl Balkone: 1
Anzahl Badezimmer: 1
Postleitzahl: 4030
Ort: Linz
Straße: Wiener Straße
Hausnummer: 322b
Bundesland: Oberösterreich
Land: AUT
Diese geräumige 3-Zimmer- Dachgeschoßwohnung ist im 3. OG (DG - KEIN Lift!) des Objektes "Wiener Straße 322b" gelegen und besticht durch einen optimalen Grundriss und eine hochwertige Ausstattung. Die Wohnung besteht aus Vorraum, Bad mit Badewanne, WC, einem großen Abstellraum, Wohnzimmer mit Küchenbereich und zwei weiteren Zimmern. Eine Küche inkl. Geräten (Kühlschrank, Herd mit Ceranfeld, Geschirrspüler, Dunstabzug) ist vorhanden und ist im Mietpreis bereits berücksichtigt. Ein toller, westseitig ausgerichteter Balkon rundet dieses Angebot ab.
Aufgrund der Wohnungsgröße und des Grundrisses eignet sich diese Wohnung für Paare oder Kleinfamilien - maximal 3 Personen (2 Erwachsene + 1 Kind)!
Fakten:
Vermittlungstyp: Mietwohnung, befristet auf 5 Jahre, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich.
Heiz-/Stromkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben. Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels Gas-Kombitherme. Lt. Angabe der aktuellen Mieter haben diese für Strom und Gas jeweils ca. EUR 50,00 bezahlt. Achtung - dies sind lediglich Richtwerte. Die tatsächlichen Energiekosten hängen vom jeweiligen Nutzerverhalten und von der Entwicklung der Energiepreise ab.
Betriebskosten: es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Betriebskosten variabel sind und sich diese bis zum oder kurz nach dem Mietbeginn aufgrund der jährlichen Betriebskostenabrechnung ändern können.
Vertragserrichtung (einmalig): EUR 378,00
Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe des Landes OÖ saniert, daher gilt:
Der Mieter erklärt, laut Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgestz (§27 Abs.1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z.13 des Mietrechtsgesetzes.
Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage einer Meldebestätigung nachzuweisen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin.
Besichtigungen werden mit max. 2 Personen durchgeführt.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.