Vermarktungsart: Miete
Objektkategorie: Wohnung
Mtl. Gesamtbelastung: 950,00 EUR
Baujahr: 2011
Wohnfläche: 72.63 m²
Anzahl Balkone: 1
Anzahl Badezimmer: 1
Postleitzahl: 4840
Ort: Vöcklabruck
Straße: Salzburger Straße
Hausnummer: 28
Bundesland: Oberösterreich
Land: AUT
Diese perfekt aufgeteilte 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. OG (KEIN LIFT) des Gebäudes. Sie gliedert sich in Vorraum, WC, Bad mit Dusche, AR, geräumiges Wohn- und Esszimmer mit Küchenbereich, Schlafzimmer, Kinderzimmer/Büro und Balkon.
Die funktionstüchtige Küche, sowie der Spiegelschrank im Badezimmer und das Regalsystem im AR verbleiben ablösefrei in der Wohnung. Hinweis: die Küche wird direkt vom Vormieter übernommen. Der Vermieter haftet nicht für die Funktionstüchtigkeit der Geräte und leistet dafür keine Gewähr.
Besichtigungen werden ausschließlich am Dienstag, 26.8. am Nachmittag und nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt!
Fakten:
Vermittlungstyp: Mietwohnung, auf 5 Jahre befristetes Mietverhältnis, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist
Vertragserrichtungskosten: (einmalig) 360,00 inkl. USt.
Strom- und Heizkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben. Heizung: Fernwärme; Warmwasser (E-Boiler)
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin. Besichtigungen werden gerne, allerdings mit max. 2 Personen durchgeführt.
Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe von Mitteln des Landes OÖ saniert, daher gilt: Der Mieter erklärt, laut OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgesetz (§ 27 Abs. 1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z. 13 des Mietrechtsgesetzes.
Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage eines Meldezettels nachzuweisen. Achtung - die Sanierungsförderung hat nichts mit einer etwaigen Wohnbeihilfe für den Mieter zu tun.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.