Objektnummer: 1516/281

Helle 4-Zimmer-Wohnung mit Küche u. Balkon in Wels

Basisdaten

Vermarktungsart: Miete

Objektkategorie: Wohnung

Mtl. Gesamtbelastung: 1.335,00 EUR

Baujahr: 1950

Wohnfläche: 101.79 m²

Anzahl Zimmer: 4

Kellerfläche: 10.42 m²

Anzahl Balkone: 1

Anzahl Badezimmer: 1

Adressdaten

Postleitzahl: 4600

Ort: Wels

Straße: Franz-Fritsch-Straße

Hausnummer: 2

Bundesland: Oberösterreich

Land: AUT

Objektbeschreibung

Die moderne 4-Zimmer-Wohnung Top 222 liegt im 2. Obergeschoß (KEIN LIFT) des Hauses "Franz-Fritsch-Straße 2". Sie besticht durch einen optimalen Grundriss und eine hochwertige Ausstattung. 

Top Fakten auf einem Blick:

  • ca. 101,79 m² Wohnfläche
  • ca. 11,06 m² Balkon (westlich ausgerichtet)
  • Küche ist im Mietpreis bereits inkludiert
  • kein Lift
  • Tageslichtbad mit Dusche und Badewanne
  • Parkplatz im Innenhof optional (EUR 40,00/Monat)
  • Gesamtmiete EUR 1.335,00 (Miete inkl. BK-Akonti; inkl. Heizkosten-Akonto; exkl. Strom; exkl. PP)

Bei Bedarf kann im Innenhof ein Freistellplatz optional zum Preis von EUR 40,00 /Monat (Kaution: € 240,00) zusätzlich angemietet werden.

Vermittlungstyp: Mietwohnung, 5 Jahre befristetes Mietverhältnis, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich.
Stromkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben. Heizung/Warmwasseraufbereitung: Fernwärme.

Die angegeben Akontozahlungen für Betriebskosten und Heizkosten sind variable Kosten, die durch die Hausverwaltung bei Bedarf angepasst werden können. Die Akontozahlungen können sich daher gegebenenfalls auch vor dem Mietbeginn ändern!

Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe des Landes OÖ saniert, daher gilt: Der Mieter erklärt, laut Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgestz (§27 Abs.1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z.13 des Mietrechtsgesetzes. Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage einer Meldebestätigung nachzuweisen.

Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin.

Besichtigungen werden gern, allerdings derzeit mit max. 2 Personen durchgeführt.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ansprechpartner

ATHOS Immobilien

Immobilienmakler-Team

immobilien@athos.at

+43 732 / 60 44 77 - 20